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Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen „Aenus-Preis 2008“ Teilnahmeberechtigt sind alle Firmen, Vereine, Organisationen und Privatpersonen aus dem oberösterreichischen und bayerischen Gebiet der Inn-Salzach-Euregio, das sind die Bezirke Braunau, Grieskirchen, Ried und Schärding sowie die Landkreise Passau, Rottal-Inn, Altötting, Mühldorf, Traunstein (Nord) und Stadt Passau, die im Bereich der gesamten Inn-Salzach-Euregio bedeutsame grenzüberschreitende Aktivitäten gesetzt haben. Nicht bewertet werden Ideen und/oder Aktivitäten, die erst umgesetzt werden.
Der künstlerisch gestaltete Preis wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben und vergeben: Wirtschaftliche Kooperationen. Grenzüberschreitende Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Sport, Gesellschaft...
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, bestehend aus jeweils einem Vertreter der Partner dieser Initiative. Deren Entscheidung ist verbindlich und kann nicht beeinsprucht werden. Die Preis-Verleihung findet im Frühjahr 2009 bei einem Festabend in Braunau statt. Alle Bewerber stimmen ausdrücklich zu, dass im Zusammenhang mit dem Aenus-Preis über ihre Einreichungen, Projekte, Initiativen, etc. in den Tips, im Inn-TV, im Internet (www.aenus.at), in den Medien, der Wirtschaftskammer und der Euregio sowie beim Festabend honorarfrei berichtet werden darf.
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