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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen „Aenus-Preis 2010/11“
Teilnahmeberechtigt sind alle Firmen, Vereine, Organisationen und Privatpersonen
aus dem oberösterreichischen und bayerischen Gebiet der Inn-Salzach-Euregio,
das sind die Bezirke Braunau, Grieskirchen, Ried und Schärding sowie die
Landkreise Passau, Rottal-Inn, Altötting, Mühldorf, Traunstein (Nord) und
Stadt Passau, die im Bereich der gesamten Inn-Salzach-Euregio bedeutsame
grenzüberschreitende Aktivitäten gesetzt haben. Nicht bewertet werden Ideen
und/oder Aktivitäten, die erst umgesetzt werden.

Der künstlerisch gestaltete Preis wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben
und vergeben:

Wirtschaftliche Kooperationen.
Grenzüberschreitende Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Soziales,
Bildung, Sport, Gesellschaft...

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, bestehend aus jeweils einem
Vertreter der Partner dieser Initiative. Deren Entscheidung ist verbindlich und
kann nicht beeinsprucht werden. Die Preis-Verleihung findet im Frühjahr 2011 bei
einem Festabend in Braunau statt. Alle Bewerber stimmen ausdrücklich zu, dass
im Zusammenhang mit dem Aenus-Preis über ihre Einreichungen, Projekte, Initiativen,
etc. in den Tips, im Inn-TV, im Internet (www.aenus.at), in den Medien, der
Wirtschaftskammer und der Euregio sowie beim Festabend honorarfrei berichtet
werden darf.



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